ARTIKEL BESCHREIBUNG
Standox Xtreme-Härter ist nur für Standox Xtreme-Klarlack geeignet!
Weitere Angaben finden Sie beim Hersteller.
WER SIND WIR
Die Lacklieferanten UG ist aus der Praxis raus entstanden. Wir sind nicht nur Verkäufer sondern „Leute vom Fach“. Ihre Fragen können wir daher sach- und fachgerecht beantworten. Detaillierte Produktbeschreibungen zu den hier angebotenen Artikeln, finden sie beim jeweiligem Hersteller auf der Homepage. Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei Ihrem Einkauf.
VOC VERORDNUNG
Nach Einführung der am 01.01.2007 VOC Verordnung” (2004/42/EC oder 1999/13/EC). sind alle Betroffen die damit Handeln. Aus diesem Grund müssen sich Händler absichern, dass z.B. Kunden, die diese Lacke verwenden, auch nur für die zugelassenen Bereiche der VOC Verordnung anwenden. Anwendungsbeispiele in der VOC Verordnung sind, wo nicht VOC zugelassene Lacke verwendet werden dürfen: Restaurierung von Oldtimer Befüllung Aerosol-Spraydosen Lackierung von Fahrzeugen der Bundeswehr, Zivilschutz, Feuerwehr sowie der für die Aufrechterhaltung der Ordnung zuständigen Kräfte – Lackierung von Fahrzeugen, die im öffentlichen Dienst ausschließlich im Stadtgebiet eingesetzt werden Industrielackierung (z.B. Kunststoffteile ohne Fahrzeugbezug) VOC-gerecht bedeutet: Vom Füller bis zum Decklack Umweltgerechte Produkte, wie sie der Gesetzgeber verlangt seit 1. Januar 2007 – trat die EU-Lösemittel-Richtlinie in Kraft. Sie definiert strengere Grenzwerte für die Emission von Lösemitteln in die Umwelt. Seitdem dürfen in der Autoreparatur-Lackierung nur noch Materialien verwendet werden, die den neuen Vorgaben entsprechen. Der Käufer bestätigt mit dem Kauf der Ware, das er mit den Richtlinien Vertraut ist und von den Lacklieferanten UG ausreichend informiert wurde. Die Verantwortung hierfür geht mit dem Kauf des Artikels an den Käufer über.
SICHERHEITSDATENBLATT – Xtreme-Härter
Achtung
Hexamethylene diisocyanate, oligomers
n-Butylacetat
4-Toluolsulfonylisocyanat, Hexamethylendiisocyanat
H226 – Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H317 – Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319 – Verursacht schwere Augenreizung.
H332 – Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H335 – Kann die Atemwege reizen.
H336 – Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
P280 – Schutzhandschuhe tragen. Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen.
P210 – Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen
Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P261 – Einatmen von Dampf vermeiden.
P304 + P312 – BEI EINATMEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM
oder Arzt anrufen.
P302 + P352 – BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
P305 + P351 + P338 – BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang
behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach
Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.