ARTIKEL BESCHREIBUNG
Mit Beschleuniger 3 x schneller!
Mit dem VOC-Pro Füller-Beschleuniger wird die Verarbeitung des VOC-Pro Füllers noch effizienter. Der Beschleuniger ermöglicht eine schnellere Trocknung bei Raumtemperatur und kann so dazu beitragen, dass die Betriebe in der Fahrzeugvorbereitung Zeit sparen und ihren Energieverbrauch senken. Seine Verarbeitung lässt sich mit dem neuen Standox VOC-Pro Füller-Beschleuniger optimieren: In Kombination mit dem Beschleuniger ist jetzt die Applikation von bis zu drei Spritzgängen ohne Zwischenablüften in nur einem Arbeitsgang möglich. Der VOC-Pro Füller ist damit bereits nach 30 Minuten Lufttrocknung schleifbar. Das ist bis zu 3x schneller als bisher. Dabei reicht für die Trocknung eine Raumtemperatur von 20° C aus.
Weitere Angaben finden Sie beim Hersteller.
WER SIND WIR
Die Lacklieferanten UG ist aus der Praxis raus entstanden. Wir sind nicht nur Verkäufer sondern „Leute vom Fach“. Ihre Fragen können wir daher sach- und fachgerecht beantworten. Detaillierte Produktbeschreibungen zu den hier angebotenen Artikeln, finden sie beim jeweiligem Hersteller auf der Homepage. Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei Ihrem Einkauf.
VOC VERORDNUNG
Nach Einführung der am 01.01.2007 VOC Verordnung” (2004/42/EC oder 1999/13/EC). sind alle Betroffen die damit Handeln. Aus diesem Grund müssen sich Händler absichern, dass z.B. Kunden, die diese Lacke verwenden, auch nur für die zugelassenen Bereiche der VOC Verordnung anwenden. Anwendungsbeispiele in der VOC Verordnung sind, wo nicht VOC zugelassene Lacke verwendet werden dürfen: Restaurierung von Oldtimer Befüllung Aerosol-Spraydosen Lackierung von Fahrzeugen der Bundeswehr, Zivilschutz, Feuerwehr sowie der für die Aufrechterhaltung der Ordnung zuständigen Kräfte – Lackierung von Fahrzeugen, die im öffentlichen Dienst ausschließlich im Stadtgebiet eingesetzt werden Industrielackierung (z.B. Kunststoffteile ohne Fahrzeugbezug) VOC-gerecht bedeutet: Vom Füller bis zum Decklack Umweltgerechte Produkte, wie sie der Gesetzgeber verlangt seit 1. Januar 2007 – trat die EU-Lösemittel-Richtlinie in Kraft. Sie definiert strengere Grenzwerte für die Emission von Lösemitteln in die Umwelt. Seitdem dürfen in der Autoreparatur-Lackierung nur noch Materialien verwendet werden, die den neuen Vorgaben entsprechen. Der Käufer bestätigt mit dem Kauf der Ware, das er mit den Richtlinien Vertraut ist und von den Lacklieferanten UG ausreichend informiert wurde. Die Verantwortung hierfür geht mit dem Kauf des Artikels an den Käufer über.
SICHERHEITSDATENBLATT – Xtreme-Füller-Beschleuniger
Gefahr
n-Butylacetat
Benzoesäure
H225 – Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H319 – Verursacht schwere Augenreizung.
H336 – Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H373 – Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
P280 – Augenschutz oder Gesichtsschutz tragen.
P210 – Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen
Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P260 – Dampf nicht einatmen.
P314 – Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen oder ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P304 + P312 – BEI EINATMEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM
oder Arzt anrufen.
P305 + P351 + P338 – BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang
behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach
Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.